
Aufgrund der Beschlusslage der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom gestrigen Tag (28.10.2020) werden ab dem 02.11. weitere coronabedingte Maßnahmen ergriffen, die u.a. zu einer Schließung der Sportanlagen des Freizeit- und Amateursportbetriebs führen.
Die Maßnahme sind bis Ende November befristet.
Damit kann nach objektiven Kriterien auch kein Trainingsbetrieb des Talentförderprogramms in diesem Zeitraum stattfinden. Gesund bleiben und -chefs der Länder vom gestrigen Tag (28.10.2020) werden ab dem 02.11. weitere coronabedingte Maßnahmen ergriffen, die u.a. zu einer Schließung der Sportanlagen des Freizeit- und Amateursportbetriebs führen.
Die Maßnahme sind bis Ende November befristet.
Damit kann nach objektiven Kriterien auch kein Trainingsbetrieb des Talentförderprogramms in diesem Zeitraum stattfinden.
Bitte gesund bleiben.








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